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  • Mag. Walter Posch
  • 1. Jan. 2022
  • 1 Min. Lesezeit


Anhebung der MVSt für ab 01.01.2022 erstmalig angemeldete PKW

Die motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2021. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung.


Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts an der Besteuerung.


MVSt-Befreiung: Neuerungen für Menschen mit Behinderung

Seit 29.11.2021 ist auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften von Personen mit und ohne Behinderung eine Befreiung von dieser Steuer möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer/innen denselben Hauptwohnsitz haben.

  • Mag. Walter Posch
  • 19. Juni 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Auszüge aus dem Text:

Die AK Oberösterreich hat Angebote von 10 privaten Unfallversicherungen bei vorgegebener Mindestdeckung unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Prämienunterschiede zum doppelten Preis und stark abweichende Leistungen.

Prämien doppelt so teu­er

Die Jahresprämien lagen für eine/n Büroangestellte/n zwischen 190,80 und 385,56 Euro beziehungsweise für einen eine/n Bauarbeiter/in zwischen 282,12 und 568,96 Euro. Die Prämien müssen für Frauen und Männer gleich sein.

ACHTUNG

Wenn Sie gefährliche Freizeitaktivitäten oder Sportarten betreiben beziehungsweise an Wettkämpfen teilnehmen, sollten Sie unbedingt klären, ob damit in Zusammenhang stehende Unfälle auch mitversichert sind. Hier gibt es viele Leistungsausschlüsse. Eine Mitversicherung gegen Aufpreis ist aber meist möglich.

ACHTUNG AUF DIE FRISTEN

Eine verbleibende Invalidität muss bei der Versicherung rechtzeitig geltend gemacht werden - sonst droht der Verlust der Leistung! Die Fristen dafür betragen zum Teil nur 12 oder 15 Monate - gerechnet ab dem Unfalltag. Unabhängig davon besteht die Verpflichtung, den Unfall unverzüglich bei der Versicherung zu melden.

Was ist eine Glieder­taxe?

  • Mag. Walter Posch
  • 11. Juni 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Wiener Städtische klärt 5 Urlaubs-Irrtümer

Für viele Österreicher steht der Sommerurlaub kurz bevor. Eine zielgerichtete Planung werde häufig vernachlässigt und könne ernsthafte finanzielle Folgen haben, warnt die Wiener Städtische.

Im Sommer 2018 gab es laut Statistik Austria 7,7 Mio. Urlaubsreisen. Die meisten davon wurden privat organisiert, rund die Hälfte wurde zumindest teilweise online gebucht. „Was bei der Reiseplanung häufig vernachlässigt wird, ist die zielgerichtete Absicherung der Reisekosten, des Autos und auch der eigenen Person“ sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen. Daher will der Versicherer mit einigen „hartnäckigen Irrtümern“ in Bezug auf die Urlaubsplanung aufräumen.

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1. „Im benachbarten Ausland gilt die E-Card und ich bin ohnehin schnell daheim“

Diese Annahme stimmt nur zum Teil. Die E-Card gilt zwar in den EU-Mitglieds- und EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina, doch ausschließlich bei Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern. „Ein entscheidender Punkt ist, dass die Leistungen der E-Card an die österreichischen Standardsätze gebunden sind. Die Differenz, die speziell in Urlaubsregionen beachtlich sein kann, ist privat zu erbringen – oder man hat vorgesorgt und kann sich auf eine Reisekrankenversicherung verlassen“, erklärt Wendler. Alleine im Jahr 2018 hat die Wiener Städtische insgesamt über 400.000 Euro an ihre Kunden aufgrund von Arztkosten im Ausland ausbezahlt.

2. „Beim Online-Buchen ist die mitangebotene Versicherung die beste Wahl“

Leider nein! Anstatt eines vorgegebenen Pakets sollte nach persönlichem Bedarf versichert werden. Doch Achtung: Wenn eine Reise bereits gebucht ist und man sich erst einige Tage danach entschließt, eine Stornoversicherung abzuschließen, beginnt der Versicherungsschutz erst am elften Tag nach Abschluss der Stornoversicherung.

3. „Kurz vor Abreise kann ich mich nicht mehr versichern“

Bei der Wiener Städtischen lautet die Devise: Solange die Füße österreichischen Boden berühren, kann noch eine Reiseversicherung abgeschlossen werden – und zwar online, mit wenigen Klicks. Das ist via Smartphone oder Tablet auch noch am Flughafen oder am Bahnhof möglich.

4. „Solange ich noch nicht im Flugzeug bin, kann ich stornieren“

Bei diesem Irrtum kommt es auf die Definition des Reiseantritts an. Aus Sicht des Urlaubers startet die Reise üblicherweise beim Betreten des Flugzeugs. Tatsächlich gilt jedoch das Verlassen der Heimatgemeinde als entscheidender Moment – ab diesem Zeitpunkt gilt die Reise als angetreten. Wenn man jedoch aufgrund plötzlich auftretender Krankheitssymptome die Reise nicht fortsetzen kann, handelt es sich trotz des frühen Zeitpunkts und obwohl man das Flugzeug noch gar nicht betreten hat, um einen Abbruch und kein Storno. Dann leistet nur eine Reiseabbruchversicherung.

5. „Verursache ich einen Autounfall, zahlt meine Haftpflichtversicherung“

Jein. Zwar sind etwaige Fremdschäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, doch bleibt man auf dem entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug zu 100% sitzen – sofern es nicht durch eine Vollkasko-Versicherung geschützt ist. Eine Kfz-Reisekaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug und mit optionalem Freizeitpaket auch private Gegenstände bei Einbruchsdiebstahl wie beispielsweise Golf-, Tauch-, Surf-, Tennis-, Bergsteiger-, Lauf- und Fischereiausrüstungen im Auto und in versperrten Dachboxen.

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Sie kennen jemanden, der sich im Urlaub absichern möchte? Der Posch - freut sich über Ihren Kontakt!

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